Am Dienstag, den 15. Mai, lud die BLSV Bezirk Schwaben Sportvereine aus den Landkreisen Dillingen, Günzburg und Donau-Ries zu einer kostenlosen Infoveranstaltung zum neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein. 120 Vertreter, unter ihnen Abteilungsleiter, Schriftführer und IT-Verantwortliche, folgten der Einladung in die Kim-Sporthalle des SSV Höchstädt e.V..
Für diese Veranstaltung konnte der BLSV-Sportkreis den Rechtsanwalt Hrn. Patrick Zeitz gewinnen. Er ist ein gefragter Gesprächspartner dieser Tage und hatte eine Präsentation mit vielen Folien und Tipps vorbereitet. Eine verbindliche Rechtsberatung, das musste er häufig betonen, kann er nicht geben: Die Vorschriften der DS-GVO sind allgemein, die Organisation der Vereine speziell. Was die einen beachten müssen, ist für andere zweitrangig. Schnell entwickelte sich ein intensiver Dialog mit den Teilnehmern.

Der Datenschutz

Datenschutz „… schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen…“. Betroffen sind alle personenbezogenen Daten, die eine direkte oder indirekte Identifikation ermöglichen, wie z.B. Namen, Kennnummern (Geburtstag, Alter, Jubiläen), Standortdaten (Geburts-, Wohn-, Aufenthaltsort) sowie besondere physische, genetische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Merkmale.
Die DS-GVO gibt ab Stichtag 25. Mai vor, wie mit diesen Daten umzugehen ist, von der Erhebung, zur Verarbeitung, Veröffentlichung bis hin zur Vernichtung. Eingeführt um die Marktmacht großer Konzerne zu beschränken, müssen jetzt auch Vereine schnell reagieren – Daten dürfen nur noch zweckgebunden und mit Einverständnis des Betroffenen erhoben und verwendet werden. Hierfür empfiehlt es sich die Datenerhebung auf ein Minimum zu beschränken und zunehmend Wert auf Richtigkeit und Aktualität zu legen. In jedem Fall dürfen Daten nur noch für den Zeitraum der Verwendung gespeichert werden. Im Anschluss oder auf Verlangen des Dateninhabers müssen die Daten umgehend vernichtet werden. Alle Daten sind vertraulich zu behandeln.

Der Datenschutzbeauftragte

Zur internen Überprüfung der Einhaltung dieser Grundsätze empfiehlt sich die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten. Sind „mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt“ ist er sogar Pflicht. Als „Hilfspersonen“ des Datenschutzes sollte er Kenntnis der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze, Verständnis der durchgeführten Verarbeitungsvorgänge sowie Kenntnis der Informationstechnologie und Datensicherheit mitbringen. Die SSV Höchstädt e.V. freut sich für diese Aufgabe Andreas Keis gewinnen zu können: „Datenschutz ist ein wichtiges Thema, das uns alle angeht! Die Nutzung von Facebook, WhatsApp und elektronischer Datenverarbeitung machen das Vereinsleben in vielerlei Hinsicht einfacher und bequemer, bringen aber auch Möglichkeiten von Missbrauch mit sich. Meine Aufgabe als Datenschutzbeauftragter der SSV ist es sicherzustellen, dass mit den persönlichen Daten unserer Mitglieder nach wie vor sicher und verantwortungsvoll umgegangen wird.“
Eine Kopie der Präsentation vom Abendworkshop des BLSV Kreis Dillingen in Höchstädt finden Sie hier: https://www.blsv.de/kreis-vii-7-dillingen-an-der-donau/kreis/aktuelles.html
Sportvereine des BLSV erhalten im „Vereinscockpit”, zu dem alle Sportvereine Zugang haben, Musterverträge und weitere Erläuterungen. Spezielle Anfragen würden per E-Mail an service@blsv.de von Fachleuten beantwortet.